Bereits seit über 10 Jahren begleiten wir aktiv Unternehmen und überregionale Anbieter für Arbeitsschutz bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.
Bestimmt steht für Sie außer Frage, dass die Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen durchzuführen ist. Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch die psychischen Belastungen zu berücksichtigen.
Möglicherweise stehen Sie aber vor folgenden Fragen?
- Wie können wir die Gefährdungsbeurteilung in unserem Betrieb umsetzen?
- Wer soll die Gefährdungsbeurteilung durchführen?
- Können wir die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen?
- Wie groß ist der Aufwand?
- Was kostet die Gefährdungsbeurteilung an Zeit und Geld?
An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne unsere Hilfe anbieten.
Zu diesem Zweck haben wir eine Reihe an Möglichkeiten für Sie vorbereitet.
Nutzen Sie uns, wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Andreas Seppelt
Martin Seppelt
Selbstverständlich halten wir für Sie auch ein umfassende und kompetente Beratungsangebote zu folgenden Bereichen bereit:
Besuchen Sie uns gerne auf unserer Internetseite:
Bitte beachten Sie dazu die zusätzlichen Ausbildung- und Schulungsangebote, die wir für Sie auf der folgenden Internetseite bereithalten: